03.03.2010
Hier finden Sie das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster
Da einige Besucher unserer Website berichtet haben, dass sie das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes nicht ohne weiteres auf unserer Seite finden konnten, haben wir den Hinweis und den Link auf das Dokument hier noch einmal an prominenter Stelle platziert: